Auch wenn sich ein Großteil der Arbeitswelt ins Home Office zurückgezogen hat, sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Datenschutzbestimmungen der DSGVO nicht vergessen.
Diese sollen dem Schutz personenbezogener Daten dienen. Die Bestimmungen kommen dann ins Spiel, wenn Arbeitnehmer oder Arbeitgeber mit personenbezogenen Daten arbeiten. Je sensibler diese Daten sind, desto größer müssen die Schutzmaßnahmen sein. Daten ohne Personenbezug sind datenschutzrechtlich zwar irrelevant, aber auch mit betriebsinternen Daten sollte verantwortungsbewusst umgegangen werden.
Um datenschutzkonform im Home Office zu arbeiten, sollten daher einige Richtlinien befolgt werden.